NEUER (Januar 2010) sehr guter Tarif der HanseMerkur - Zahnzusatzversicherung EZ + EZT + EZP
Versicherer, Tarif | Zahnzusatzversicherung HanseMerkur EZ EZT EZP 
Bestnote SEHR GUT (1,1) bei Finanztest Ausgabe Mai 2010 von Stiftung Warentest |
Kurz & Bündig | TOP Zahntarif mit sehr guten Leistungen bei Behandlung und Zahnersatz inklusive funktionsanalytischer und funktionstherapeutischer Leistungen. |
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Zahnbehandlung (Tarifbaustein EZP) | 100% der zusätzlichen Aufwendungen im Rahmen einer von der GKV getragener Wurzelbehandlung (Wurzelkanalbehandlung, Wurzelspitzenresektion), bei Fissurenversiegelung und bei Komposit- und Kunststofffüllungen. |
| 100% bis 50,-- € pro Kalenderjahr (zusammen mit Zahnreinigung) für Zahnsteinentfernung, Speicheltests, Mundhygienestatus und Kontrollen des Übungserfolges. |
| Ja bis 50-- € pro Kalenderjahr (zusammen mit Zahnprophylaxe) |
| zu 90% unter Anrechnung der GKV-Vorleistung oder zu 100% nach Regelversorgung. |
Zahnersatz (Tarifbaustein EZ/EZT) | 100% bei Regelversorgung sonst 90% des Rechnungsbetrages inkl. GKV Anteil. |
| 90 % inkl. GKV-Leistung (maximal 6 im Ober-Kiefer und max. 4 Implantate im Unterkiefer) |
| Ja. Im Rahmen von Implantatbehandlungen sind auch die Kosten für augumentative Behandlungen (Knochenaufbau mit natürlichem oder künstlichem Material) erstattungsfähig. |
Kieferorthopädie | Nein, keine Leistung für Kieferorthopädie |
Funktionsanalyse/ Therapie
| Zu 90 %, jedoch sind funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen nur erstattungsfähig, wenn mind. 2 oder mehr Zähne von der Zahnersatzmaßnahme betroffen sind |
| Ja |
| insgesamt 600,- € bis zum Ende des 1. Versicherungsjahres insgesamt 1.200,- € bis zum Ende des 2. Versicherungsjahres insgesamt 1.800,- € bis zum Ende des 3. Versicherungsjahres insgesamt 2.400,- € bis zum Ende des 4. Versicherungsjahres danach ohne Begrenzung, entfällt bei Unfall |
Leistung ohne Vorleistung der GKV | Erbringt die GKV keine Leistung, entfällt eine Erstattung für Zahnersatz, orale Implantate und augmentative Behandlung |
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| notwendig, zur Erstattung von Leistungen muss immer ein von der GKV genehmigter Heil- und Kostenplan vorgelegt werden. Er ist vor Behandlungsbeginn einzureichen. |
| Die Wartezeiten bei Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe, Kieferorthopädie und Zahnersatz beträgt 6 Monate. Die Wartezeit entfällt bei Unfall. Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei V-Jahre, das 1. V-Jahr endet am 31.12. des retsen Jahres. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer kann jährlich gekündigt werden. |
| Beitragsaufschlag im Monat pro fehlendem Zahn: 3,00 €
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