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Grundsätzliche Fragen zu der Zahnzusatzversicherung Barmenia ZG Plus

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Zahnzusatzersicherung Barmenia ZG Plus: werden Keramikverblendungen übernommen?
Ja, die Kosten für Verblendungen werden bis zu den 5er Zähnen ohne Probleme übernommen.
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Ist der Beitrag beim Barmenia ZG Plus mit dem Eintrittsalter konstant?

Nein, im Gegensatz zum alten Tarif ZG ist der neue Tarif ZG plus ohne Altersrückstellungen kalkuliert, das bedeutet, dass sich der Beitrag mit fortschreitendem Alter in folgenden Stufen ändert:

 

Mann

Frau

  • 21-35 Jahre: 15,63 Euro/Monat
  • 36-50 Jahre: 26,06 Euro/Monat
  • ab 51 Jahre: 39,08 Euro/Monat
  • 21-35 Jahre: 17,31 Euro/Monat
  • 36-50 Jahre: 30,16 Euro/Monat
  • ab 51 Jahre: 42,37 Euro/Monat

Stand: Januar 2012

Diese Erhöhung im Alter hat nichts mit einer Beitragsanpassung zu tun, da sie vom Tarif im voraus fest vorgegeben ist. Eine zusätzliche Beitragsanpassung kann unabhängig davon zusätzlich erfolgen, ja muss sogar erfolgen, wenn das Versicherungsunternehmen mit diesen Beiträgen nicht mehr wirtschaften kann.

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Können beim Barmenia ZG Plus auch Zahnlücken mit versichert werden?

Ja, es können fehlende, nicht dauerhaft ersetzte Zähne mit versichert werden, ohne dass der monatliche Beitrag dadurch erhöht wird, jedoch mit reduzierten Leistungsstaffeln in den ersten 3 Jahren.

Zwei fehlende Zähne

Drei fehlende Zähne

  • 250,00 EUR im 1. Kalenderjahr
  • 500,00 EUR im 2. Kalenderjahr
  • 750,00 EUR im 3. Kalenderjahr
  • 125,00 EUR im 1. Kalenderjahr
  • 250,00 EUR im 2. Kalenderjahr
  • 375,00 EUR im 3. Kalenderjahr

Personen mit vier oder mehr fehlende Zähne können nicht mehr versichert werden.

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Sind beim Barmenia  ZG Plus funktionsanalytische Maßnahmen mit versichert?

Ja, im Rahmen von Zahnersatz (Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Kronen, Implantate) sind funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen zu 85% mit versichert.

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Welche Leistungen sieht der ZG Plus bei Zahnbehandlung vor?

Der Tarif erstattet 85% für Kunststoff-Füllungen und Inlays, abzüglich der Vorleistungen der GKV.

Für Wurzel- und Parodonthosebehandlungen zahlt der ZG Plus 85%, wenn keine Leistungspflicht der GKV besteht.

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Werden auch Kosten für die professionelle Zahnreinigung übernommen?
Der Tarif ZG Plus übernimmt Kosten, jedoch nur bis maximal 85,- Euro pro Kalenderjahr.
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Wieso sollte man zusätzlich zur Gesetzlichen Krankenversicherung eine Zahnzusatz- bzw. eine ergänzende Versicherung für den Zahnbereich machen ?
Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur bestimmte Leistungen, es kann passieren das höhere Beträge für Implantate, Inlays und Zahnersatz nur minimal oder nicht erstattet werden. Eine hohe Zuzahlung ist die Folge.
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Welche Kosten übernimmt die GKV bei Zahnersatz, Implantaten und Inlays?

Bei Zahnersatz leistet die GKV nur einen prozentualen Zuschuss; seit 01.01.2005 wird dieser Zuschuss in Form von "befundbezogenen Festzuschüssen" gezahlt.

Diese Festzuschüsse orientieren sich am konkreten Befund (z. B. 2 fehlende Zähne im Oberkiefer) und werden aus einem diesem Befund zugeordneten feststehenden Betrag (= Regelversorgungsleistung) errechnet. Die Festzuschüsse betragen 50 %, 60 % oder 65 % der Regelversorgungsleistungen – je nachdem, über welchen Zeitraum der Versicherte zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen beansprucht hat.

Dies bedeutet: Bei allen Versicherten wird bei gleichem Befund der gleiche Betrag für die Berechnung des Festzuschusses zu Grunde gelegt – unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen. Es spielt also grundsätzlich keine Rolle, welche Kosten der Zahnarzt tatsächlich in Rechnung stellt.

  • Implantate sind "künstliche Zahnwurzeln", auf denen eine prothetische Versorgung (Kronen, Brücken, Prothesen) verankert wird. Die GKV beteiligt sich an den Kosten für die reine Implantatversorgung nicht; sie zahlt lediglich den befundbezogenen Festzuschuss für den auf den Implantaten befestigten Zahnersatz (= so genannte Suprakonstruktion).
  • Inlays sind Einlagefüllungen, die rundherum von Zahnsubstanz umgeben sind und die außerhalb des Mundes angefertigt werden. Aus einem Werkstoff (z. B. Keramik oder Gold) wird eine feste Form gegossen oder gefräst, die haargenau in das für die Füllung vorbereitete "Loch" passt. Inlays sind keine Leistungen der GKV; immerhin zahlen die gesetzlichen Krankenkassen aber einen Zuschuss, dessen Höhe sich an den Kosten für eine vergleichbare Amalgam-Füllung orientiert.
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Wie rechnet die Krankenkasse ab und welche Kosten verbleiben dem GKV-Versicherten?
  • Im Zusammenhang mit der Zahnersatz-Neuregelung wurden in das Sozialgesetzbuch – Fünftes Buch (SGB V) zum 01.01.2005 drei Begriffe neu eingeführt:
    • Regelversorgung (= GKV-Standardtherapie)
    • Gleichartige Versorgung (= Zahnersatz, der die Regelversorgung umfasst, jedoch zusätzliche Elemente aufweist)
    • Andersartige Versorgung (= Zahnersatz, der von der Regelversorgung total abweicht, z. B. implantatgestützter Zahnersatz)

Während die Regelversorgung nach den "Kassensätzen" abgerechnet wird, werden bei der gleichartigen Versorgung die Mehrleistungen zwingend nach der privatzahnärztlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet. Der andersartige Zahnersatz muss komplett nach der GOZ abgerechnet werden.

  • Für eine Implantatversorgung müssen – je nach Material, Umfang und System des chirurgischen Eingriffs sowie Lage (Front- oder Seitenzahngebiet) – je Implantat Mehrkosten von 800 EUR bis1.500 EUR eingeplant werden (ohne die Kosten für die darauf aufbauende Zahnersatzversorgung!).
  • Bei einem Inlay muss man – je nach Material und Größe – gegenüber dem Zuschuss der GKV für die vergleichbare Amalgam-Füllung mit Mehrkosten zwischen 250 EUR bis 800 EUR rechnen; auch hier spielt die Lage des behandelten Zahnes bei der Kostenhöhe eine Rolle.

Sie sehen: Bei Zahnersatz, Implantaten und Inlays besteht also immer die Gefahr, auf hohen Zuzahlungen sitzen zu bleiben.

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Welche Leistungen übernimmt der Tarif ZG Plus bei Zahnersatz?

Mit dem Barmenia-Tarif ZG Plus ist der Kunde auf der sicheren Seite: Er erhält zusammen mit den Vorleistungen seiner gesetzlichen Krankenkasse 85 % der erstattungsfähigen Aufwendungen (in der Regel der Rechnungsbetrag) – bei Zahnersatz, Implantaten und Inlays!)

Rechnungs- und Erstattungsbeispiele

  1. Zahnersatz und Implantate

Einem Kunden fehlen zwei Zähne; im "Festzuschuss-Deutsch" heißt dies "Zahnbegrenzte Lücke mit zwei fehlenden Zähnen". Als Regelversorgungsleistung wird ein Betrag von 706,56 EUR zu Grunde gelegt. Der Kunde erhält durch regelmäßige Zahnvorsorge einen Festzuschuss in Höhe von 65 % (= 459,26 EUR). Bei der Erstattung aus Tarif ZG Plus wird allerdings nur der 50 %ige Festzuschuss (= 353,28 EUR) als GKV-Vorleistung abgezogen. Betrachten wir die drei möglichen Versorgungsformen:

Regelversorgung

Brücke zum Ersatz von zwei fehlenden Zähnen (Zähne 35 und 36) – Brückenglied, 1 Verblendkrone, 1 Vollgusskrone – Kosten: 706,56 EUR

Rechnungs-
betrag
EUR
GKV-Festzuschuss:
65 %
EUR
Eigenanteil
ohne Tarif ZG
EUR
Eigenanteil
ohne Tarif ZG
%
ZG-
Erstattungsbetrag
EUR
Eigenanteil
mit Tarif ZG
EUR
Eigenanteil
mit Tarif ZG
%
706,56
459,26
247,30
35,0
247,30
0,00
0


Aufwendigere gleichartige Versorgung

Wie Regelversorgung, jedoch Verblendkrone und Brückenglieder mit keramischer Vollverblendung und Versorgung in Goldlegierung – Kosten: 1.539,63 EUR

Rechnungs-
betrag
EUR
GKV-Festzuschuss:
65 %
EUR
Eigenanteil
ohne Tarif ZG
EUR
Eigenanteil
ohne Tarif ZG
%
ZG-
Erstattungsbetrag
EUR
Eigenanteil
mit Tarif ZG
EUR
Eigenanteil
mit Tarif ZG
%
1.539,63
459,26
1.080,37
70,2
955,41
124,96
8,1


Aufwendigere andersartige Versorgung
Versorgung mit einem Implantat und Brücke mit keramischer Vollverblendung – Kosten: 3.342,59 EUR

Rechnungs-
betrag
EUR
GKV-Festzuschuss:
65 %
EUR
Eigenanteil
ohne Tarif ZG
EUR
Eigenanteil
ohne Tarif ZG
%
ZG-
Erstattungsbetrag
EUR
Eigenanteil
mit Tarif ZG
EUR
Eigenanteil
mit Tarif ZG
%
3.342,59
459,26
2.883,33
86,3
2.487,92
395,41
11,8


  • Inlay

Inlayversorgung der Zähne 45 und 47 – Kosten: 1.525,96 EUR

Rechnungs-
betrag
EUR
GKV-Festzuschuss:
65 %
EUR
Eigenanteil
ohne Tarif ZG
EUR
Eigenanteil
ohne Tarif ZG
%
ZG-
Erstattungsbetrag
EUR
Eigenanteil
mit Tarif ZG
EUR
Eigenanteil
mit Tarif ZG
%
1.525,96
74,01
1.451,95
95,2
1.223,06
228,89
15,0
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Bis zu welcher Höhe werden Zahnarzthonorare erstattet?
Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. bei entsprechenden Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
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Bis zu welcher Höhe werden Material- und Laborkosten erstattet?
Bis zu den ortsüblichen Preisen.
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Werden die Kosten für Verblendungen erstattet?

Ja.

Allerdings sind Verblendungen im hinteren Seitenzahnbereich (für die Zähne 7 und 8) hiervon ausgenommen. Für diese Verblendungen besteht keine medizinische Notwendigkeit; vielmehr stehen ästhetische
Aspekte im Vordergrund.

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Werden die Kosten für chirurgische Maßnahmen im Zusammenhang mit Zahnersatz erstattet?

Ja.

Dies ist in der Regel bei der Implantatversorgung der Fall (z. B. knochenchirurgische Eingriffe).

Abstand
Wird die Anzahl der Implantate je Kiefer im Tarif begrenzt?
Nein!
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Werden die Kosten von Onlays und Overlays erstattet?

Ja.

Onlays und Overlays werden nach den gleichen Prinzipien wie Inlays hergestellt, jedoch sind sie nicht rundherum von Zahnsubstanz umgeben; vielmehr ragt hier die Füllung an mindestens einer Stelle des Zahnes über eine der Zahn-Höckerspitzen hinaus.

Von daher sind Onlays und Overlays wohl eher als Teilkronen anzusehen. Unabhängig von diesen Begriffsbestimmungen fallen die Kosten für ein Onlay oder ein Overlay aber unter die Leistungspflicht des Tarifs ZG, da dessen Leistungskatalog sowohl die Erstattung der Aufwendungen für Inlays als auch für Zahnersatz (= Teilkronen) vorsieht.

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Werden die Kosten von Veneers (Verblendschalen) erstattet?

Ja.

Voraussetzung ist, dass das Veneer im Sinne einer Teilkrone medizinisch notwendig ist (z. B. als Reparatur zur Wiederherstellung abgebrochener Frontzähne).

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Wird regelmäßige Zahnvorsorge bei der Zahnersatz-Erstattung honoriert?

Ja.

Wie schon eingangs bei den Erstattungsbeispielen erwähnt, erhöht sich der GKV-Festzuschuss beim Zahnersatz bei regelmäßiger Zahnvorsorge von 50 % um 10 %-Punkte bzw. 15 %-Punkte auf 60 % bzw. 65 %. Der Tarif ZG honoriert diese Eigenverantwortung des Kunden, indem er in jedem Fall nur den 50 %igen Festzuschuss als GKV-Vorleistung berücksichtigt. Der Vorsorgebonus verbleibt so alleine dem Kunden. Ein Erstattungsbeispiel wiederum macht dies deutlich:

Aufwendigere gleichartige Versorgung – Festzuschuss der GKV: 50 %

Wie Regelversorgung, jedoch Verblendkrone und Brückenglieder mit keramischer Vollverblendung und Versorgung in Goldlegierung – Kosten: 1.539,63 EUR

Rechnungs-
betrag
Euro
GKV-
Festzuschuss: 50 %
Euro
Eigenanteil
ohne Tarif ZG
Euro
Eigenanteil
ohne Tarif ZG
%
ZG-
Erstattungsbetrag
Euro
Eigenanteil
mit Tarif ZG
Euro
Eigenanteil
mit Tarif ZG
%
1.539,63
353,28
1.186,34
77,1
955,41
230,94
15


Aufwendigere gleichartige Versorgung – Festzuschuss der GKV: 65 %
Wie Regelversorgung, jedoch Verblendkrone und Brückenglieder mit keramischer Vollverblendung und Versorgung in Goldlegierung – Kosten: 1.539,63 EUR

Rechnungs-
betrag
Euro
GKV-
Festzuschuss: 65 %
Euro
Eigenanteil
ohne Tarif ZG
Euro
Eigenanteil
ohne Tarif ZG
%
ZG-
Erstattungsbetrag
Euro
Eigenantei
mit Tarif ZG
Euro
Eigenanteil
mit Tarif ZG
%
1.539,63
459,26
1.080,37
70,2
955,41
124,96
8,1
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Werden die Kosten für Zahnbehandlungen erstattet?

der Tarif Barmenia Zg Plus erstattet die folgenden Aufwendungen für Zahnbehandlung:

Inlays und Kunststofffüllungen werden zu 85% inkl. der GKV-Vorleistungen erstattet, werden die Leistungen der GKV nicht in Anspruch genommen, werden 20% des Rechnungsbetrages von den tariflichen Leistungen abgezogen. 

Für Behandlungen deren Kosten voraussichtlich 1.000,-- € übersteigen, muss vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan eingereicht werden. Bei Nichtvorlage wird der 1.000,--€ übersteigende Teil der erstattungsfähigen Aufwendungen vorab um 50% gekürzt.

Aufwendungen für Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlungen, Aufbissschienen werden zu 85% erstattet, wenn diese nicht unter die Leistungspflicht der GKV fallen.

 Akupunktur zur Schmerztherapie und bei der Anästhesie für erstattungsfähige Zahnbehandlung und bei erstattungsfähigen Zahnersatz werden ebenfalls zu 85% erstattet.

Zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen werden zu 85% bis maximal 85,--€ im Jahr erstattet.

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Werden die Kosten für Kieferorthopädie erstattet?

Nein.

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Was passiert, wenn die Leistungen der GKV nicht in Anspruch genommen werden?

Der Tarif ZG Plus besagt, dass als fiktive Vorleistung der GKV

  • bei Zahnersatz 40 % und
  • bei Inlays und Kunsstofffüllungen 20 %

des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages dann von den Tarifleistungen abgezogen werden, wenn zustehende Leistungen der GKV nicht in Anspruch genommen wurden. Ein Anspruch auf Zahnersatzleistungen (Festzuschuss) der GKV entsteht immer dann, wenn fehlende Zähne ersetzt werden müssen. Die GKV muss diese zustehende Leistung aber nur dann erbringen, wenn sie von einem so genannten Vertragszahnarzt durchgeführt wird. Wenn also zustehende Leistungen nicht in Anspruch genommen werden, kann dies nur darin begründet sein, dass ein Nicht-Vertragszahnarzt aufgesucht wird; dann ist die GKV von ihrer Leistungspflicht befreit. In diesen Fällen kommt die o. g. Anrechnung einer fiktiven GKV-Vorleistung zum Zuge.

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Werden die Leistungen in den ersten Versicherungsjahren begrenzt (so genannte tarifliche Zahnstaffel)?
Die Gesamtleistung pro versicherter Person beträgt
 
im ersten Kalenderjahr maximal 1.000,--€
in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal 2.000,-- €
in den ersten drei Kalenderjahren zusammen maximal 3.000,-- €
in den ersten vier Kalenderjahren zusammen maximal 4.000,-- € 
in den ersten fünf Kalenderjahren zusammen maximal 5.000,-- €; Die Aufwendungen sind dem Kalenderjahr zuzurechnen, in dem sie angefallen sind.
 
Die Begrenzungen entfallen, wenn der Versicherngsfall nachweislich auf einen nach Versicherngsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.
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Muss ein Heil- und Kostenplan vorgelegt werden?

Ja, wenn der voraussichtliche Rechnungsbetrag 1.000,00 EUR übersteigt, ist vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorzulegen. 

Bei Nichtvorlage vor Behandlungsbeginn wird der 1000,--€ übersteigende Teil der erstattungsfähigen Aufwendungen vorab um 50% gekürzt.

 

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Gibt es Beitragszuschläge bei fehlenden Zähnen?
Nein.

Bei zwei und drei fehlenden Zähnen sind die Zahnersatzleistungen des Tarifs ZG in den ersten drei Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt.
Abstand
Kann der Tarif ZG Plus alleine abgeschlossen werden?
JA !!
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Müssen Wartezeiten eingehalten werden?
Ja, die Wartezeit beträgt 8 Monate. Diese Wartezeit kann Aufgrund eines Zahnärztlichen Zeugnisses erlassen werden. Dieses Zeugnis (Formular) senden wir Ihnen bei Antragstellung gerne zu.
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Barmenia ZG und PROPHY
Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ's)
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