Der Zahntarif ZG Plus löst den Tarif ZG ab. Er enthält zusätzlich Leistungsbausteine für professionelle Zahnreinigung und Zahnbehandlung.
*) mind. 85% des Rechnungsbetrages bedeutet:
Existiert durch regelmäßige Zahnarztbesuche ein höherer Festzuschuss ("Bonusheft") als 50 %, wird der über 50 % hinausgehende Zuschuss nicht abgezogen! Bis zu 100 % Kostenerstattung sind dann möglich.